AGB
Domenic Reinacher Immobilienberatung
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen und Rechtsbeziehungen zwischen Domenic Reinacher Immobilienberatung, nachfolgend „Makler“, und seinen Auftraggebern oder Interessenten.
2. Die AGB gelten insbesondere für:
- die Vermittlung und den Nachweis von Kauf-, Miet- oder Pachtverträgen,
- Beratungsdienstleistungen,
- Sachverständigen- und Bewertungsleistungen,
- baubegleitende Beratungsleistungen (keine Bauleitung),
- Besichtigungen, Terminvereinbarungen und Interessentenmanagement.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Ein Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung, Textform (z. B. E-Mail) oder durch konkludentes Verhalten zustande, wenn der Auftraggeber Leistungen des Maklers in Kenntnis der Provisionspflicht in Anspruch nimmt.
2. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Maklers.
§ 3 Leistungen des Maklers
1. Der Makler bietet insbesondere:
- Vermittlungs- und Nachweistätigkeiten bei Kauf und Miete,
- Beratungstätigkeiten rund um Immobilien und Entscheidungsprozesse,
- Sachverständigenleistungen/Bewertungen,
- baubegleitende Beratung bei Modernisierung/Sanierung (keine Bauleitung).
2. Die baubegleitende Beratung umfasst ausschließlich:
- Prüfung und Vergleich von Angeboten,
- Hilfestellung bei Ausschreibungen,
- allgemeine Einschätzungen zu Maßnahmen.
Der Makler übernimmt keine Bauleitung, Bauüberwachung oder technische Prüfung.
§ 4 Provision / Vergütung
4.1 Kaufverträge
Die Provision beträgt für Verkäufer und Käufer jeweils 3 % des Kaufpreises zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss eines rechtswirksamen Kaufvertrages.
4.2 Mietverträge
Für Vermietungen beträgt die Vergütung bis zu 3 Nettokaltmieten zzgl. Umsatzsteuer. Für Bestandskunden können individuelle Vereinbarungen schriftlich getroffen werden.
4.3 Beratungsleistungen
- Allgemeine Immobilienberatung: 130 € netto pro Stunde
- Jede angebrochene halbe Stunde wird anteilig berechnet.
4.4 Baubegleitende Beratung (keine Bauleitung)
- Beratungsvergütung: 150 € netto pro Stunde
- Jede angebrochene halbe Stunde wird anteilig berechnet.
- Eine gesonderte schriftliche Vereinbarung ist Grundlage der Zusammenarbeit.
4.5 Sachverständigenleistungen / Bewertungen
- Stundensatz: 150 € netto pro Stunde
- Jede angebrochene halbe Stunde wird anteilig berechnet.
4.6 Aufwendungsersatz
Unabhängig von der Provision kann der Makler nachweisbare Aufwendungen (Fahrtkosten, Auslagen, Inserate, Exposé-Kosten etc.) ersetzt verlangen, sofern dies vereinbart wurde oder der Auftraggeber zuvor zugestimmt hat.
§ 5 Besichtigungstermine / Nicht-Erscheinen / Kostenregelung
1. Vereinbarte Besichtigungstermine stellen eine vom Makler zu erbringende organisatorische Leistung dar.
2. Absagen bis 24 Stunden vor dem Termin sind kostenfrei.
3. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ohne triftigen Grund wird folgende Aufwandsentschädigung (brutto) fällig:
- 49 € im Stadtgebiet (bis 7 km Entfernung vom Büro des Maklers),
- 79 € bei aufwendig vorbereiteten Besichtigungen,
- 99 € bei Entfernungen über 7 km.
4. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Ebenso bleibt dem Makler der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
§ 6 Informationspflicht / Wahrheitspflicht des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen, insbesondere zu Eigentumsverhältnissen, Lasten, Wohnflächen, Mietverhältnissen, Instandhaltungen und baulichen Gegebenheiten.
2. Für Schäden, zeitliche Verzögerungen oder Mehraufwand, der aufgrund unzutreffender oder unvollständiger Angaben entsteht, haftet der Auftraggeber dem Makler gegenüber auf Schadensersatz.
3. Diese Pflicht gilt für Kauf, Verkauf, Vermietung, Bewertung und Beratung gleichermaßen.
§ 7 Bewertungen / Gutachten – Zweckbindung & Ausschluss der Dritthaftung
1. Gutachten, Bewertungen oder schriftliche Einschätzungen des Maklers dienen ausschließlich dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zweck. Ist kein Zweck bestimmt, gilt der Zweck der privaten Vermögensbeurteilung.
2. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Banken, Käufer, Gerichte, Behörden) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Maklers zulässig.
3. Eine Dritthaftung ist ausgeschlossen. Der Makler haftet ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen des vereinbarten Bewertungszwecks.
4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Unterlagen des Maklers nicht in Verfahren einzusetzen, zu denen diese nicht angefertigt wurden.
§ 8 Haftungsbeschränkung
1. Der Makler haftet – soweit gesetzlich zulässig – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Makler nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Vermögensfolgeschäden ist ausgeschlossen.
4. Objektangaben beruhen auf Informationen Dritter. Der Makler übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, sofern ihn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
§ 9 Vertraulichkeit
Alle vom Makler zur Verfügung gestellten Unterlagen (Exposés, Daten, Objektinformationen) sind vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 10 Verjährung
Ansprüche gegen dem Makler verjähren, soweit gesetzlich zulässig, nach drei Jahren ab Kenntnis des Anspruchs.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
2. Änderungen bedürfen der Schriftform.
3. Es gilt deutsches Recht.
4. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Maklers.
